Mit Lernen Will Mehr! sind Sie im Rechnungswesen immer auf dem neuesten Stand!
Unsere neue Seite MEHR!-Rechnungswesen bietet Ihnen immer die aktuellsten Rechnungswesen-News, damit Sie und Ihre Schüler/innen jederzeit top informiert sind. Aktuelle Änderungen im Bereich der Personalverrechnung, Abschreibung und Umsatzsteuer fassen wir übersichtlich für sie zusammen. Zudem erwarten Sie auch Anpassungen für jene Unternehmer/innen, die Österreichs häufigste Unternehmensform wählen: den Kleinunternehmer.
Wir halten Sie in jedem Bereich des Rechnungswesens auf dem Laufenden und stellen für ausgewählte Themen Übersichten, Erklärvideos und Unterrichtsmaterial zur Verfügung.
Aktuell im Rechnungswesen
Neue Methoden Anlagenabschreibung
Seit 1. Juli 2020 gibt es zwei neue Methoden der Anlagenabschreibung:
Bei der linearen Abschreibung wird der Anschaffungswert gleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Jetzt werden bei der degressiven Abschreibung (gilt z. B. für Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, EDV-Anlagen, Lkw) und der beschleunigten Abschreibung (gilt für Gebäude) in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge als Aufwand verbucht. Diese vermindern den ausgewiesenen Gewinn und bringen somit eine höhere Steuerersparnis in den ersten Jahren nach der Anschaffung.
Hier finden Sie ein umfangreiches Unterrichtspaket inkl. Erklärvideo und Übungsbeispielen zu den neuen Abschreibungsmethoden!
Unterrichtspaket Neue Methoden Anlagenabschreibung.pdf
Excel-Vorlagen zum Unterrichtspaket.xlsx
Excel-Lösungen zum Unterrichtspaket.xlsx
PDF-Lösungen zum Unterrichtspaket.pdf
Aufgaben-Code, um die vollständige Aufgabe mit Übungen in den Lernraum zu importieren:
Aktuelles in der Personalverrechnung 2021 – Stand: 01.01.2021
Aktuell zum Download: Unsere aktualisierte, kompakte Übersicht zur Personalverrechnung mit den neuen Absetzbeträgen. Jetzt downloaden!
Weitere Infos und einen Brutto-Netto-Rechner finden Sie auf der Seite des Ministeriums!
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können mit der Bezahlung sofort vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden und vermindern den Gewinn.
Mit 1. Jänner 2020 wurde die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 400,– auf € 800,– (ohne USt) angehoben. Über eine weitere Anhebung der Grenze wird diskutiert.
Neuerungen für Kleinunternehmen
Neue Kleinunternehmer-Pauschalierung in der Einkommenssteuer
Ab dem Veranlagungsjahr 2020 können Kleinunternehmer (Jahresumsatz max. € 35.000,–) das steuerpflichtige Einkommen wahlweise auch mittels Pauschalierung ermitteln (bisher nur mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung).
In diesem Fall wird der Gewinn aus der Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und den pauschal ermittelten Betriebsausgaben ermittelt. Für die Betriebsausgaben wird ein Pauschalsatz in Höhe von 45 % der Betriebseinnahmen angesetzt, für Dienstleistungsbetriebe gilt ein reduzierter Satz von 20 %. Zusätzlich werden die Sozialversicherungsbeiträge und der Gewinngrundfreibetrag gewinnmindernd berücksichtigt.
Erhöhung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze
Mit 1. Jänner 2020 wurde die Kleinunternehmergrenze von € 30.000,– auf € 35.000,– erhöht. Bis zu dieser Grenze sind die Umsätze eines Unternehmers unecht befreit.
Neuerungen in der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug auf E-Bikes sowie Elektro-Motorräder und -Mofas
Ab 2020 kann auch beim Kauf von betrieblich genutzten E-Bikes sowie emissionsfreien Motorrädern und Mofas der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden.
Senkung der Umsatzsteuer auf elektronische Publikationen
Mit 1. Jänner 2020 wurde die Umsatzsteuer auf elektronische Publikationen wie E-Books, E-Zeitungen und Hörbücher von 20 % auf 10 % reduziert.
Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie und Hotellerie (bis 31. Dezember 2021)
Da die Gastronomie und die Hotellerie von der COVID-19-Krise besonders betroffen sind, wird ab dem 1. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2021 der Umsatzsteuersatz auf die Verabreichung von Speisen, die Ausschank von Getränken (alkoholfrei und alkoholisch) sowie die Beherbergung einheitlich auf 5 % gesenkt.
Diese Regelung gilt in der Gastronomie z. B. auch für Catering, Würstelstände oder Tankstellenrestaurants.
Programme für den CRW-Unterricht
Im Lehrplan der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ist im Fach Unternehmensrechnung bzw. Rechnungswesen der Einsatz einer kaufmännischen Standardsoftware vorgesehen. Bei LERNEN WILL MEHR! finden Sie das passende Schulbuch für den CRW-Unterricht an Ihrer Schule mit den Programmen SAP®, RZL oder WINLine.
In den Schulbüchern zum Computerunterstützten Rechnungswesen erfahren Ihre Schüler/innen die Grundlagen zur jeweiligen Software und lernen dann anhand umfangreicher Übungsmöglichkeiten, sie in der Buchhaltungspraxis einzusetzen.
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner zu den Themen Schulung, Schullizenz und Installation der Programme SAP®, RZL und WINLine:
WINLine
Ansprechpartner: Manfred Klemen
Download Schulversion WINLine von Mesonic
Download WINLine-Datenstände und WINLine-DVD als ZIP-Dateien
SAP
Ansprechpartner: Martin Öhlknecht
martin.oehlknecht@ifm.tuwien.ac.at
SAP Academic Competence Center
+43 1 58801-42701