Ergänze:
In der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) muss der Unternehmer die bzw. den Überschuss dem Finanzamt bekanntgeben. Die UVA wird über eingereicht. Die USt-Zahllast bzw. der Überschuss wird in der Regel für   (Voranmeldezeitraum) bekanntgegeben. Spätestens am des Monats muss die UVA eingereicht und die USt-Zahllast bezahlt werden.
15. Juli
15. Juli
15. Mai
15. Sep.
15. Sep.
15. Mai
31. März
31. Juni
31. Mai


Ergänze die Aufstellung:
Istbesteuerung
Zeitpunkt der Lieferung
oder sonstigen Leistung
Zeitpunkt der ZahlungEntstehung der
Steuerschuld
Einreichung UVAZahlung an das
Finanzamt
13. März13. März   
13. März15. Mai   
13. März17. Juni