Ergänze:
In der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) muss der Unternehmer die bzw. den Überschuss dem Finanzamt bekanntgeben. Die UVA wird über eingereicht. Die USt-Zahllast bzw. der Überschuss wird in der Regel für (Voranmeldezeitraum) bekanntgegeben. Spätestens am des Monats muss die UVA eingereicht und die USt-Zahllast bezahlt werden.
In der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) muss der Unternehmer die bzw. den Überschuss dem Finanzamt bekanntgeben. Die UVA wird über eingereicht. Die USt-Zahllast bzw. der Überschuss wird in der Regel für (Voranmeldezeitraum) bekanntgegeben. Spätestens am des Monats muss die UVA eingereicht und die USt-Zahllast bezahlt werden.
15. Juli
15. Juli
15. Mai
15. Sep.
15. Sep.
15. Mai
31. März
31. Juni
31. Mai
Ergänze die Aufstellung:
Istbesteuerung
Istbesteuerung
Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung | Zeitpunkt der Zahlung | Entstehung der Steuerschuld | Einreichung UVA | Zahlung an das Finanzamt |
13. März | 13. März | |||
13. März | 15. Mai | |||
13. März | 17. Juni |